Erklärung zur Barrierefreiheit für die Matching-Plattform Schwalm-Eder
1. Geltungsbereich und Rechtsgrundlage
Der Schwalm-Eder-Kreis ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir verpflichtet, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://matching-se.de/ veröffentlichte Website „matching-se.de – Matching-Plattform Schwalm-Eder“ des Schwalm-Eder-Kreises.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich insbesondere aus der HVBIT, der BITV 2.0 sowie der zugrunde liegenden Norm EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Aufgrund der derzeit vorliegenden Prüfung ist diese Website teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar. Es liegen einzelne Unvereinbarkeiten in verschiedenen Bereichen vor, die nachfolgend beschrieben werden.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Kontraste und Fokusdarstellung
Auf mehreren Seiten ist der Farbkontrast von Texten und Bedienelementen gegenüber dem Hintergrund teilweise geringer als in den Anforderungen der WCAG 2.1 (Kontrast-Erfolgskriterien) vorgesehen. Der Tastaturfokus ist nicht auf allen fokussierbaren Elementen (Links, Buttons, Formularfeldern, Bedienelementen in Kartenansichten) klar und durchgängig sichtbar.
Kontraste von Texten und Bedienelementen werden überprüft und so angepasst, dass die Anforderungen der WCAG 2.1 (Kontrast-Erfolgskriterien) erfüllt werden. Zusätzlich werden Fokuszustände für alle interaktiven und fokussierbaren Elemente technisch so umgesetzt bzw. vereinheitlicht, dass der Tastaturfokus durchgängig klar erkennbar ist.
Ab dem 01.10.2026 werden die genannten Maßnahmen umgesetzt und die jeweiligen Barrieren schrittweise behoben.
Wenn Sie Inhalte oder Funktionen aufgrund unzureichender Kontraste oder einer nicht ausreichend erkennbaren Fokusdarstellung nicht nutzen können, unterstützen wir Sie auf Anfrage und stellen erforderliche Informationen bzw. Hilfestellung über die Kontaktmöglichkeiten aus Abschnitt 7 (Feedback und Kontaktangaben) bereit.
Formulare, Buttons und Links
In einzelnen Listen- und Kartenansichten sowie in Registrierungs- und Anmeldemasken sind Buttons und Links teilweise nur als Icon umgesetzt und haben keinen sichtbaren oder programmatisch ermittelbaren Namen. Verschiedene Formularfelder sind nicht durchgängig mit einem korrekt zugeordneten LABEL versehen, sondern teilweise nur als optische Überschriften ausgeführt. Bei einzelnen Bedienelementen fehlt eine eindeutige Benennung über aria-label oder ein entsprechendes Textlabel. Damit werden die Anforderungen zur programmatischen Erkennbarkeit von Name, Rolle und Wert (u. a. WCAG 2.1 – 4.1.2) derzeit noch nicht vollständig erfüllt.
Buttons und Links erhalten einen eindeutig ermittelbaren Namen (sichtbar und/oder programmatisch), sodass sie auch bei Icon-Only-Elementen korrekt zugänglich sind. Formularfelder werden mit korrekt zugeordneten Labels versehen; wo erforderlich, werden aria-labels bzw. gleichwertige textliche Benennungen ergänzt. Die Benennungen der Bedienelemente werden vereinheitlicht, damit Name, Rolle und Wert programmatisch zuverlässig bestimmbar sind.
Ab dem 01.10.2026 werden die genannten Maßnahmen umgesetzt und die jeweiligen Barrieren schrittweise behoben.
Wenn Sie Formulare, Buttons oder Links nicht barrierefrei bedienen können, unterstützen wir Sie bei der Nutzung (z. B. bei Registrierung/Anmeldung/Anfragen) über die Kontaktmöglichkeiten aus Abschnitt 7 (Feedback und Kontaktangaben).
Bilder, Icons und Multimedia-Inhalte
Einige Icons und grafische Elemente werden dekorativ verwendet, sind jedoch technisch nicht durchgängig als dekorativ gekennzeichnet. Auf der Startseite ist ein Video eingebunden, für das derzeit keine vollständig ausgearbeiteten Untertitel für alle gesprochenen Inhalte sowie keine ausführliche Textalternative oder Audiodeskription zur Verfügung stehen. Damit entsprechen einzelne Bild- und Multimedia-Inhalte noch nicht vollständig den Anforderungen an Alternativtexte und an aufbereitete Medieninhalte.
Dekorative Icons und grafische Elemente werden technisch eindeutig als dekorativ gekennzeichnet. Für das eingebundene Video werden vollständige Untertitel für gesprochene Inhalte bereitgestellt und es wird eine geeignete Textalternative ergänzt; sofern erforderlich, wird zusätzlich eine Lösung zur Audiodeskription bzw. gleichwertigen barrierefreien Bereitstellung umgesetzt.
Ab dem 01.10.2026 werden die genannten Maßnahmen umgesetzt und die jeweiligen Barrieren schrittweise behoben.
Wenn Sie Video- oder Medieninhalte nicht barrierefrei nutzen können, stellen wir Ihnen die darin enthaltenen Informationen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierfür die Kontaktmöglichkeiten aus Abschnitt 7 (Feedback und Kontaktangaben).
Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Für matching-se.de stehen derzeit keine eigenständigen Inhalte in Leichter Sprache zur Verfügung, die Zweck und Nutzung des Angebots in besonders leicht verständlicher Form erklären (z. B. „Was ist matching-se.de?“, „Für wen ist die Seite?“, „Wie registriere ich mich?“, „Wie funktioniert das Matching?“, „Wie nehme ich Kontakt auf?“). Es wird aktuell auch kein Gebärdensprachvideo (DGS) bereitgestellt, das die wichtigsten Informationen zur Plattform vermittelt. Damit sind die speziellen Anforderungen zur Bereitstellung ergänzender Informationen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen sowie für gehörlose Nutzer:innen noch nicht erfüllt.
Es werden Inhalte in Leichter Sprache erstellt, die Zweck, Zielgruppen und die wesentlichen Nutzungsschritte der Plattform erklären. Zusätzlich wird ein Gebärdensprachvideo (DGS) bereitgestellt, das die wichtigsten Informationen zur Matching-Plattform vermittelt.
Ab dem 01.10.2026 werden die genannten Maßnahmen umgesetzt und die jeweiligen Barrieren schrittweise behoben.
Wenn Sie Informationen zur Nutzung der Plattform in Leichter Sprache oder in DGS benötigen, stellen wir Ihnen die wesentlichen Inhalte auf Anfrage in geeigneter barrierefreier Form zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierfür die Kontaktmöglichkeiten aus Abschnitt 7 (Feedback und Kontaktangaben).
4. Unverhältnismäßige Belastung
Für die öffentlich zugänglichen Bereiche von matching-se.de macht der Schwalm-Eder-Kreis derzeit keine Ausnahmen aufgrund unverhältnismäßiger Belastung geltend.
5. Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der anwendbaren Rechtsvorschriften
Von Dritten bereitgestellte PDF-Dokumente
Auf matching-se.de werden vereinzelt PDF-Dokumente verlinkt, die von Dritten bereitgestellt werden (z. B. Dokumente von Unternehmen, Bildungsanbietern oder anderen externen Stellen). Diese Dokumente sind möglicherweise nicht barrierefrei (z. B. fehlende Tags/Struktur, unzureichende Lesereihenfolge, fehlende Alternativtexte).
Bei neu zu verlinkenden Dokumenten wird – soweit möglich – auf die Bereitstellung barrierefreier PDF-Versionen durch die jeweilige herausgebende Stelle hingewirkt. Sofern dies möglich und erforderlich ist, werden Dokumente durch barrierefreie Versionen ersetzt oder die Inhalte zusätzlich in geeigneter barrierefreier Form bereitgestellt.
Ab dem 01.10.2026 werden die genannten Maßnahmen umgesetzt und die jeweiligen Barrieren schrittweise behoben.
Wenn Sie ein verlinktes PDF nicht barrierefrei nutzen können, stellen wir die darin enthaltenen Informationen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung. Bitte nutzen Sie hierfür die Kontaktmöglichkeiten aus Abschnitt 7 (Feedback und Kontaktangaben).
Externe Kartendienste oder Social-Media-Inhalte
Auf matching-se.de können vereinzelt Inhalte Dritter eingebettet oder verlinkt sein (z. B. externe Kartendienste oder Social-Media-Inhalte). Die barrierefreie Ausgestaltung dieser externen Inhalte liegt nicht vollständig im Einflussbereich des Schwalm-Eder-Kreises. Dadurch kann es zu Einschränkungen bei der Tastaturbedienbarkeit, der Fokusdarstellung oder der Nutzung mit assistiven Technologien (z. B. Screenreader) kommen.
Bei (Neu-)Einbindungen wird – soweit möglich – geprüft, ob barrierefreie Darstellungs- oder Einbindemöglichkeiten zur Verfügung stehen. Soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist, werden ergänzende barrierefreie Darstellungen bzw. Alternativen bereitgestellt.
Ab dem 01.10.2026 werden die genannten Maßnahmen umgesetzt und die jeweiligen Barrieren schrittweise behoben.
Sollten eingebettete Drittinhalte nicht barrierefrei nutzbar sein, können die zugehörigen Informationen über die Kontaktmöglichkeiten aus Abschnitt 7 (Feedback und Kontaktangaben) in geeigneter barrierefreier Form angefordert werden.
6. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.12.2025 erstellt.
Die Aussagen in dieser Erklärung beruhen auf einer Kombination aus
Selbstbewertung der Website matching-se.de durch den Schwalm-Eder-Kreis und
einer ergänzenden externen fachlichen Prüfung durch Expert:innen unter Einsatz anerkannter Prüfwerkzeuge und WCAG-Checklisten (u. a. gemäß HVBIT/BITV 2.0, EN 301 549 und WCAG 2.1 AA).
Grundlage waren die Vorgaben der HVBIT/BITV 2.0, die Norm EN 301 549 und die Kriterien der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) sowie technische und redaktionelle Prüfungen der verschiedenen Seitentypen (Startseite, Übersichts- und Detailseiten, Formulare, Informations- und Rechtstexte) unter Einsatz anerkannter Prüfwerkzeuge und Checklisten.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 11.12.2025 überprüft. Eine Aktualisierung erfolgt mindestens einmal jährlich oder anlässlich wesentlicher Änderungen an dieser Website.
7. Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von matching-se.de auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden.
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)
Telefon: 05681 775-1546
E-Mail:
barrierefreiheit@schwalm-eder-kreis.de
Barrieren melden (Kontaktformular)
Bitte geben Sie – sofern möglich – folgende Angaben an:
die URL der Seite, auf der Sie einen Mangel festgestellt haben.
eine kurze Beschreibung des Problems.
ggf. Informationen zu verwendeten Hilfsmitteln (z. B. Screenreader, Browser, Betriebssystem).
Wir sind bemüht, Ihre Anfrage kurzfristig zu beantworten.
8. Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den in Abschnitt 7 genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden.
Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2,
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
