Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für die Matching-Plattform Schwalm-Eder

1. Geltungsbereich und Rechtsgrundlage

Der Schwalm-Eder-Kreis ist bemüht, seine Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir verpflichtet, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://matching-se.de/ veröffentlichte Website „matching-se.de – Matching-Plattform Schwalm-Eder“ des Schwalm-Eder-Kreises.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich insbesondere aus der HVBIT, der BITV 2.0 sowie der zugrunde liegenden Norm EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

Aufgrund der derzeit vorliegenden Prüfung ist diese Website teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar. Es liegen einzelne Unvereinbarkeiten in verschiedenen Bereichen vor, die nachfolgend beschrieben werden.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Kontraste und Fokusdarstellung

Auf mehreren Seiten ist der Farbkontrast von Texten und Bedienelementen gegenüber dem Hintergrund teilweise geringer als in den Anforderungen der WCAG 2.1 (Kontrast-Erfolgskriterien) vorgesehen.

Der Tastaturfokus ist nicht auf allen fokussierbaren Elementen (Links, Buttons, Formularfeldern, Bedienelementen in Kartenansichten) klar und durchgängig sichtbar.

Formulare, Buttons und Links

In einzelnen Listen- und Kartenansichten sowie in Registrierungs- und Anmeldemasken sind Buttons und Links teilweise nur als Icon umgesetzt und haben keinen sichtbaren oder programmatisch ermittelbaren Namen.

Verschiedene Formularfelder sind nicht durchgängig mit einem korrekt zugeordneten LABEL versehen, sondern teilweise nur als optische Überschriften ausgeführt.

Bei einzelnen Bedienelementen fehlt eine eindeutige Benennung über aria-label oder ein entsprechendes Textlabel.

Damit werden die Anforderungen zur programmatischen Erkennbarkeit von Name, Rolle und Wert (u. a. WCAG 2.1 – 4.1.2) derzeit noch nicht vollständig erfüllt.

Bilder, Icons und Multimedia-Inhalte

Einige Icons und grafische Elemente werden dekorativ verwendet, sind jedoch technisch nicht durchgängig als dekorativ gekennzeichnet.

Auf der Startseite ist ein Video eingebunden, für das derzeit keine vollständig ausgearbeiteten Untertitel für alle gesprochenen Inhalte sowie keine ausführliche Textalternative oder Audiodeskription zur Verfügung stehen.

Damit entsprechen einzelne Bild- und Multimedia-Inhalte noch nicht vollständig den Anforderungen an Alternativtexte und an aufbereitete Medieninhalte.

Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache (DGS)

Für matching-se.de stehen derzeit keine eigenständigen Inhalte in Leichter Sprache zur Verfügung, die Zweck und Nutzung des Angebots in besonders leicht verständlicher Form erklären (z. B. „Was ist matching-se.de?“, „Für wen ist die Seite?“, „Wie registriere ich mich?“, „Wie funktioniert das Matching?“, „Wie nehme ich Kontakt auf?“).

Es wird aktuell auch kein Gebärdensprachvideo (DGS) bereitgestellt, das die wichtigsten Informationen zur Plattform vermittelt.

Damit sind die speziellen Anforderungen zur Bereitstellung ergänzender Informationen für Menschen mit kognitiven Einschränkungen sowie für gehörlose Nutzer:innen noch nicht erfüllt.

4. Unverhältnismäßige Belastung

Für die öffentlich zugänglichen Bereiche von matching-se.de macht der Schwalm-Eder-Kreis derzeit keine Ausnahmen aufgrund unverhältnismäßiger Belastung geltend.

5. Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der anwendbaren Rechtsvorschriften

Folgende Inhalte fallen ganz oder teilweise nicht in den Anwendungsbereich der HVBIT bzw. liegen außerhalb des unmittelbaren Verantwortungsbereichs des Schwalm-Eder-Kreises:

Von Dritten bereitgestellte PDF-Dokumente, die auf matching-se.de verlinkt werden (z. B. Dokumente von Unternehmen, Bildungsanbietern oder anderen externen Stellen). Diese Dokumente sind möglicherweise nicht barrierefrei.

Gegebenenfalls eingebettete Inhalte Dritter (z. B. externe Kartendienste oder Social-Media-Inhalte), deren barrierefreie Ausgestaltung durch den Schwalm-Eder-Kreis nur begrenzt beeinflusst werden kann.

6. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.12.2025 erstellt.

Die Aussagen in dieser Erklärung beruhen auf einer Kombination aus

Selbstbewertung der Website matching-se.de durch den Schwalm-Eder-Kreis und
einer ergänzenden externen fachlichen Prüfung durch Expert:innen unter Einsatz anerkannter Prüfwerkzeuge und WCAG-Checklisten (u. a. gemäß HVBIT/BITV 2.0, EN 301 549 und WCAG 2.1 AA).

Grundlage waren die Vorgaben der HVBIT/BITV 2.0, die Norm EN 301 549 und die Kriterien der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA) sowie technische und redaktionelle Prüfungen der verschiedenen Seitentypen (Startseite, Übersichts- und Detailseiten, Formulare, Informations- und Rechtstexte) unter Einsatz anerkannter Prüfwerkzeuge und Checklisten.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 11.12.2025 überprüft. Eine Aktualisierung erfolgt mindestens einmal jährlich oder anlässlich wesentlicher Änderungen an dieser Website.

7. Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von matching-se.de auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden.

Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
Parkstraße 6
34576 Homberg (Efze)

Telefon: 05681 775-1546
E-Mail: barrierefreiheit@schwalm-eder-kreis.de
Barrieren melden (Kontaktformular)

Bitte geben Sie – sofern möglich – folgende Angaben an:

die URL der Seite, auf der Sie einen Mangel festgestellt haben.
eine kurze Beschreibung des Problems.
ggf. Informationen zu verwendeten Hilfsmitteln (z. B. Screenreader, Browser, Betriebssystem).

Wir sind bemüht, Ihre Anfrage kurzfristig zu beantworten.

8. Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit der Antwort aus Abschnitt 5 nicht zufrieden sind oder binnen der dort genannten Frist keine Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Hessen wenden.

Diese Stelle prüft im Rahmen eines Verfahrens, ob im Verantwortungsbereich der öffentlichen Stelle ein Verstoß gegen die Barrierefreiheitsanforderungen vorliegt, und wirkt auf eine Lösung hin.

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Neuen Bäue 2,
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de

Durchsetzung beantragen

Nach oben scrollen